Förderbeiträge Luzern für Angewandte Kunst
Luzern vergibt Werkbeiträge für Projekte in der Angewandten Kunst (Grafik und Design). Die Werkbeiträge der Ausschreibung sollen Kunstschaffenden eine finanzielle Unterstützung bieten, um ein Vorhaben oder ein Werk zu realisieren sowie die künstlerische Tätigkeit weiterzuentwickeln. Darüber hinaus erhalten die Kunstschaffenden die Möglichkeit, die dabei entstandenen Positionen im November 2025 in einer Werkpräsentation auszustellen.
Teilnahmeberechtigt ist, wer…
- den zivilrechtlichen Wohnsitz seit mindestens drei Jahren im Kanton Luzern hat und mindestens so lange künstlerisch tätig ist; oder
- den Hauptwirkungsort seines künstlerischen Schaffens seit mindestens drei Jahren im Kanton Luzern hat; und
- über 18 Jahre alt ist; und
- nicht in einer künstlerischen Grundausbildung steht (Bachelor und Master)
Das Dossier muss bis spätestens Freitag, 6. September 2024 eingereicht werden. Informationen zur selektiven Förderung findet man hier, die volle Ausschreibung hier.